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Spielorte

Die jeweiligen Hallenordnungen sind unbedingt einzuhalten. Bei Verstößen haftet der fehlbare Verein. Dieses gilt insbesondere auch für Ansprüche des Hallenträgers. Eventuelle Forderungen des Hallenträgers gegen die HG Region Förde gehen auf die fehlbaren Vereine über. Außerdem können Hallenverbote ausgesprochen werden. Verschuldet ein Verein durch unbefugtes Benutzen von Wachs einen
Spielabbruch, wird das Spiel für ihn als verloren gewertet und eine Ordnungsstrafe verhängt. Außerdem wird grundsätzlich eine Ordnungsstrafe verhängt, wenn gegen das Wachsverbot verstoßen wird.